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Information zum Grundversorgungstarif und zum Grundversorger im Verteilnetz von Mersch

Das abgeänderte Gesetz vom 1. August 2007 zur Organisation des Strommarktes sieht vor, dass alle Endkunden, die noch keinen Liefervertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben, durch einen Grundversorger (fournisseur par défaut) beliefert werden. Für das von Electris par Hoffmann Frères Energie et Bois S.à r.l. betriebene Netz hat die luxemburgische Regulierungsbehörde „Institut Luxembourgeois de Régulation“ (ILR) Electris par Hoffmann Frères Energie et Bois S.à r.l. auf Grundlage des Beschlusses „ILR/E20/26“ vom 26. Mai 2020 zum Grundversorger für die Dauer von 3 Jahren bestimmt.

Da die für die Grundversorgung geltenden Preise teurer sind als die für einen Standardliefervertrag, empfehlen wir Ihnen den zeitnahen Abschluss eines Liefervertrages mit einem Lieferanten Ihrer Wahl. Der Lieferant wird dann alle für die Versorgung Ihrer Lieferstelle erforderlichen Schritte unternehmen, um den Wechsel in einen Liefervertrag zu initiieren, wodurch die Grundversorgung automatisch beendet wird. Die vom Gesetz festgelegte Maximaldauer der Grundversorgung beträgt für Kunden im Niederspannungsnetz maximal 6 Monate und für Kunden in Mittel- bzw. Hochspannungsnetz maximal 2 Monate. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihre Belieferung unverzüglich beendet, bis Sie einen gültigen Stromliefervertrag unterschrieben haben. Das ILR hat außerdem eine Webseite für Strom und Gas eingerichtet (www.calculix.lu), welche den Preisvergleich aller Angebote für Privatkunden erleichtert. Weitere Informationen zum Strommarkt erhalten Sie telefonisch über die ILR-Hotline (+352) 28 228 888.