Förderung für die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur für Unternehmen.
Es gibt zwei Arten von Zuschüssen:
Typ I: Projekteinreichung, die vom 30. Juli bis zum 30. September 2022 geöffnet ist.
Typ II: Zuschüsse nur für KMU auf Antrag
TYP I :
Die Ausschreibung betrifft alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe mit einer geplanten Infrastruktur von mindestens 175kW.
Das Projekt ist über die Plattform MyGuichet.lu einzureichen.
- Einrichtung eines professionellen Bereichs auf MyGuichet mit Luxtrust / Gouv ID / eIDAS.
- Online-Antrag
- Liste der Dokumente, die für den Förderantrag eingereicht werden müssen.
- Luxinnovation und Klima-Agence helfen Ihnen bei der Vorbereitung des Antrags
Antworten, ob der Zuschuss gewährt wird, erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten (Spätestens bis Ende Dezember 2022).
Höhe der Zuschüsse:
- Bis zu 50% für öffentlich zugängliche Infrastruktur 24/7.
- Bis zu 40% für öffentlich zugängliche Infrastruktur 10/5.
- Bis zu 30% für private Infrastruktur (nicht öffentlich zugänglich).
Kriterien:
- Infrastruktur mit mindestens 175kW à 8 Ladepunkte mit 22kW.
- Nachvollziehbare Preisgestaltung
- Lieferung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien
- Wenn Sie eine Gemeinde oder ein staatliches Unternehmen sind à Integration CHARGY OK
- Lösung für die Bezahlung nach Bedarf (ad-hoc payment).
- 12 Monate Frist, um die Infrastruktur nach Gewährung der Unterstützung in Betrieb zu nehmen
Typ II :
Förderung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
1. Prüfung, ob Ihr Unternehmen unter die Kategorisierung KMU nach den Vorgaben gezählt wird. Hierbei sind folgende Kriterien zu beachten:
- Die Belegschaft beträgt weniger als 250 Personen
- Der Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro nicht übersteigen, oder die Jahresbilanz 43 Millionen Euro
- Das Unternehmen hat einen dauerhaften Firmensitz in Luxemburg
2. Überprüfung, ob die allgemeinen Bedingungen für das einzureichende Projekt in Bezug auf die Ladeinfrastruktur erfüllt sind. Hierzu zählen folgende:
- Die Ladepunkte werden ausschließlich mit erneuerbarem Strom im Sinne des Gesetzes betrieben
- Die Infrastruktur muss ab dem Zeitpunkt der Abnahme mindestens 5 Jahre betrieben werden
- Die Infrastruktur darf nicht für den Weiterverkauf oder die Vermietung bestimmt sein, außer es handelt sich um ein Finanzierungsleasing, welches vorsieht, dass die Infrastruktur vom Leasingnehmer nach Ende der Laufzeit übernommen wird.
- Die angebotenen Ladekosten müssen angemessen, leicht und klar verständlich, vergleichbar und transparent sein.
3. Zeitliche Begrenzung beachten
- Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag pro Projekt und Kalenderjahr einreichen. Die Frist hierzu ist bis zum 31.12.2024 festgesetzt.
- Die Inbetriebnahme des Projektes muss spätestens 12 Monate nach Gewährung der Subvention erfolgen. Anträge auf Ausnahmen sind möglich.
4. Einreichung des Förderungsantrags
- Die Einreichung des Antrags erfolgt über MyGuichet.lu
- Der Antrag muss vor dem Beginn der Arbeiten erfolgen
5. Detaillierte Angaben für den Antrag
- Es werden diverse Detailangaben bei der Einreichung des Antrags abgefragt, zu welchen Sie entsprechende Informationen bereitstellen sollten
- Hier ein Auszug von benötigten Infos:
- Firmenname und -größe
- Das Organigramm des Unternehmens
- Eigentumsnachweis des Grundstücks oder Pachtvertrag
- Angaben zur geplanten Nennleistung der Ladeinfrastruktur, Anzahl etc.
6. Deckelungen der Förderung
- Die Förderung der Projekte wird auf Basis der förderfähigen Kosten pro Projekt berechnet
- Hieraus ergeben sich Maximalbeträge, die Sie aus den Detailangaben auf MyGuichet.lu entnehmen können
7. Definition von Förderfähigen Kosten
- Hier ein Auszug der als förderfähig definierten Kosten:
- Die Ladestation(en)
- Anschluss an das Netz (ein Speicher ist förderfähig, wenn er dazu beiträgt, die aufgrund der Endgeräte erforderliche Anschlusskapazität zu reduzieren).
- Intelligentes Lastmanagementsystem (beispielsweise von Electris)
- Geräte, die die Übertragung von Daten ermöglichen
- Standortbeschilderung
- Etc.
8. Auszahlung der Förderung
- Sofern eine Förderung des Projekts genehmigt wurde, wird der entsprechend geförderte Betrag nach Abschluss des Projekts ausgezahlt.
Für jede dieser Szenarien bietet Electris Ihnen passende Lösungen an!
Wir helfen Ihnen bei der Konzeptualisierung Ihrer Ladeinfrastruktur. Unsere flexibel einsetzbare Backendlösung ermöglicht die Erstellung sehr flexibler Tarife (Preis/kWh, Minute, Tarifgruppen) und bietet mit unserem Service Partner und Partner Pro, weitere nützliche Funktionen. Als Energieversorger kann Electris Ihnen auch Verträge für Switch BLUE-Strom aus 100 % erneuerbaren Energien anbieten. In unserem Portfolio bieten wir verschiedene intelligente Ladestationen und CHARGY-OK kompatible Système an. Über unser Backend können wir auch die Einrichtung einer Kreditkartenzahlung vornehmen, sodass mit Hilfe eines QR-Codes der gewünschte Ladepunkt gescannt werden kann (ad-hoc payment).
Möchten Sie mehr über unsere Elektromobilitätslösungen erfahren?
Dann besuchen Sie unsere Unterseite hierzu https://electris.lu/de/geschaftskunden/standortpartner-b2b/
Oder nehmen Sie direkt Kontakt über das Kontaktformular oder info@electris.lu auf.