Haben Sie Fragen rund um Energie?
Finden Sie die Antworten in unseren FAQs!
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Der Einzug erfolgt in der Regel 4 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Das Einzugsdatum kann nicht manuell angepasst werden.
Das Sie bewusst über Ihren Energieverbrauch nachdenken und diesen senken möchten ist ein guter Schritt. Ein guter Ansatzpunkt ist das ausfindig machen elektronischer Geräte, welche besonders hohe Verbrauchszahlen haben und sich dadurch für einen Austausch und eine Energieeinsparung eignen.
Auch in Punkten der Heizenergie lassen sich durch einfache Überlegungen schnell Kosten einsparen und Optimierungspotenziale herausfinden. Zum Beispiel können Sie prüfen, ob alle Räumlichkeiten durchgehend geheizt werden müssen, oder einzelne Räume weniger stark genutzt werden und dadurch nicht dauerhaft geheizt sein müssen.
Hierfür unter Downloads\Allgemeines\Sepa-Einzugsermächtigung herunterladen und die Bankdaten ausfüllen und unterschrieben an info@electris.lu zurückschicken.
Hierfür direkt auf den Button „ich habe mein Kennwort vergessen“ klicken, und dann erst die KD-NR eingeben, abschicken und bitte den Instruktionen in der erhaltenen Email folgen.
Es genügt, wenn Sie uns eine E-Mail schicken mit ihrer neuen Adresse und Ihres Einzugtermins. Sie können ihren bestehenden Strom- und/oder Gasliefervertrag immer auf Ihre neue Adresse mitnehmen, sofern Sie Ihren Wohnsitz nicht außerhalb von Luxemburg verlegen.
Die Netze durch die der Strom und das Gas zu Ihnen nach Hause gelangen werden durch den jeweilig zuständigen Netzbetreiber betrieben, gepflegt und gewartet. Durch die erhobenen Netzentgelte, welche unabhängig von Lieferant erhoben werden, werden die Kosten und Investitionen in die Netzstruktur abgedeckt.
Im Anschluss an die Registrierung als Neukunde, senden wir Ihnen einen Link an Ihre angegebene Mailadresse. Hierüber können Sie sich dann ein Passwort vergeben und so den Login auf unser Portal freischalten.
Der Stromverbrauch von vollelektrisch betrieben Pkw ist relativ gering. Beim Einsatz von einer Millionen Elektrofahrzeugen läge der Anteil am Bruttostromverbrauch bei 0,3 Prozent des Gesamtstromverbrauchs. Auch bei einem weiteren Anstieg der Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr bleibt deren anteiliger Energiebedarf überschaubar. Die durch elektrisch betriebene Fahrzeuge entstehende Stromnachfrage könnte somit ohne Probleme durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Ob sich ein Elektrofahrzeug für Sie persönlich lohnt, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Beispielsweise Ihren Lademöglichkeiten zu Hause und am Arbeitsplatz, der Planbarkeit der täglichen Fahrten, sowie deren Häufigkeit und Länge. Über eine App auf dem Smartphone ist für jeden zu überprüfen, ob das eigene Fahrprofil zur Elektromobilität passt. Für viele Fahrprofile ist schon heute der Einsatz von Elektrofahrzeugen möglich und vorteilhaft.
Gerade für Städte hat die Elektromobilität eine hohe Bedeutung. Sie trägt dazu bei, die direkt auswirkenden Lärm- und Schadstoffemissionen des vorhandenen Verkehrs zu verringern. Die Elektromobilität unterstützt innovative Mobilitätskonzepte, die sich aus verschiedenen Mobilitätsbausteinen zu einer Kette zusammensetzen. Vor allem in Städten sind neue Konzepte wie E-Carsharing interessant, da viele Stadtbewohner nicht über eigene Pkw verfügen oder wenig Raum für Parkplätze zur Verfügung steht. Durch neue Technologien und Investitionen wird außerdem der Wirtschaftsstandort Luxemburg gestärkt. Insgesamt steigert die Elektromobilität die Standortattraktivität und die Lebensqualität in den Städten.
Elektrofahrzeuge können einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von verkehrsbedingten Schadstoffen in der Luft leisten. Zu denken ist hier insbesondere an Schadstoffpartikel an stark frequentierten Routen oder in Großstädten.
Inwieweit sich Elektromobilität darüber hinaus positiv auf den Klima- und Umweltschutz auswirkt, hängt maßgeblich davon ab, welcher Anteil an erneuerbaren Energien beim Laden der Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommt. Bei einem Einsatz von 100% erneuerbaren Energien für die Akkuladung, fahren Elektrofahrzeuge emissionsfrei.
Ein weiterer positiver Effekt der Elektromobilität ergibt sich aus der Einbindung der Elektrofahrzeuge in das intelligente Stromnetz der Zukunft, das sogenannte „Smart Grid“. Viele erneuerbare Energiequellen wie Sonne und Wind stehen nicht kontinuierlich zur Verfügung oder aber zu Zeiten, an welchen kein erhöhter Strombedarf besteht. Durch eine intelligente Steuerung des Ladevorgangs von Elektroautos können die Fahrzeugbatterien als mobile Energiespeicher genutzt werden. Damit kann die Elektromobilität einen wichtigen Beitrag für das Lastmanagement im Stromsektor leisten.
Electris ist an der Umsetzung und Ausbau des Projekts nationale Ladeinfrastruktur eng beteiligt. Wir erwarten eine positive Entwicklung der Elektromobilität, die unserer Einschätzung nach in den kommenden Jahren einen bestimmten Prozentsatz der Fahrzeugflotte abdecken wird. Wenn die Forschung die Batterietechnik insoweit verbessert hat, dass die Reichweiten weiter steigen, das Gewicht und auch die Kosten reduziert werden, dann steht vielen Branchen eine attraktive und sinnvolle Mobilitätsalternative zur Verfügung.
Luxemburg ist aufgrund seiner Lage in der Großregion prädestiniert, um bei der Elektromobilität Vorreiter zu sein. Vor allem Städte und Gemeinden werden davon profitieren können, denn Elektroautos stoßen keine Schadstoffe aus und nehmen nahezu geräuschlos am Verkehr teil.
Grundvoraussetzung aus Sicht von Electris ist die Bereitstellung von ausreichend erneuerbarer Energie, die zur Ladung der steigenden Anzahl von Elektrofahrzeugen dient. Genau daran arbeiten wir. Schon heute stellen wir Ihnen in unseren Netzbereich in Mersch Ladesäulen zur Verfügung, die mit erneuerbarer Energie beliefert werden.
Wenn Sie Fragen zum Thema Elektromobilität haben, wenden Sie sich an Electris, wir haben interessante Informationen und attraktive Angebote rund um das Thema Elektromobilität für Sie!
Damit die Ladeinfrastruktur nicht nur durch Investitionen der Privatwirtschaft aufgebaut wird, hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Luxemburger Netzbetreiber eine öffentliche nationale Ladeinfrastruktur aufbauen, die landesweit bereits ein Netz von mehr als 700 Stromtankstellen errichtet und mit einer IT-Zentrale sämtliche Ladevorgänge koordiniert sowie die technische Instandhaltung der Ladesäulen gewährleistet.
Um an den in Luxembourg verbreiteten Ladesäulen aus dem Chargy-Netz zu laden, benötigen Sie lediglich eine Chargy-Ladekarte, welche Sie beispielweise bei uns in den Tarifen Switch Move oder Switch Mobile erhalten und bereits vor dem ersten Laden Ihres Akkus wissen, was Sie die Ladung einer Kilowattstunde kosten wird. Sollten Sie mehr zu unseren Ladestromtarifen erfahren wollen, schauen Sie sich gerne auf unserer Produktseite um
Für das luxemburgische Ladenetz können Sie verfügbare Stationen direkt über die Chargy-Seite finden: https://chargy.lu/de/#home-find-terminal
Sollten Sie mit Ihrem Elektroauto im europäischen Ausland unterwegs sein, bieten Ihnen verschiedene Apps zur Suche nach freien Ladesäulen einen bequemen Service an.
Hier bieten wir Ihnen ebenfalls unseren Kartenzugriff an
Der luxemburgische Staat bietet im Rahmen des Programms „Clever Lueden“ verschiedene Subventionen für die Anschaffung privater Ladestationen an. Für die Errichtung einer intelligenten Ladestation in einem luxemburgischen Einfamilienhaus können Sie so bspw. bis zu 1.200 € staatliche Förderung erhalten.
Eine konkrete Aufstellung der unterschiedlichen Fördersummen finden Sie hier: https://www.myenergy.lu/de/cleverlueden
Nein, der Wechsel funktioniert vollautomatisch und es fallen keinerlei zusätzliche Kosten für Sie als Kunde an.
Nein, Sie haben die freie Wahl Ihren Energielieferanten selbst zu bestimmen. Es besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung den Lieferanten des Vormieters oder des Vermieters für die eigene Belieferung mit Energie zu beauftragen.
Ja, Sie können Electris als Lieferanten in ganz Luxembourg für die Belieferung mit Strom und Erdgas auswählen
Nein, eine Kündigung ist nicht notwendig, da diese automatisch nach der Vertragsunterzeichnung von Electris für Sie durchgeführt wird und auch der jeweilige Netzbetreiber darüber informiert wird, dass Electris der neue Lieferant ist bzw. wird.
Die monatlichen Abrechnungen werden als Abschlag bezeichnet. Sie zahlen Ihre Stromkosten somit nicht als Gesamtbetrag am Ende des Kalenderjahres, sondern erhalten nur eine Abschlussrechnung, in welcher eventuelle Differenzen ausgeglichen werden müssen.
Anders als für Strom, werden die monatlichen Gasrechnungen noch per Email im PDF-Format verschickt, diese sollen aber zukünftig auch im persönlichen Bereich MYELECTRIS verfügbar sein.
Diese Frage ist pauschal nicht beantwortbar, da der Zeitraum abhängig vom Eigenverbrauch des mit der PV-Anlage erzeugten Strom ist. Je mehr des am Tage erzeugten Stroms in den direkten Eigenbedarf einfließt, desto größere sind die Ersparnisse für den aus dem öffentlichen Stromnetz bezogenen Energiebedarfs.
Bei niedrigeren Temperaturen steigt der Wirkungsgrad der PV-Module. So können auch trotz weniger Sonnenstunden und Einstrahlung gute Werte erreicht werden.
Sollten Sie eine Dachfläche haben, die nach Ost, Süd oder West ausgerichtet ist, dann ist sie prinzipiell für die Photovoltaik-Ausstattung geeignet. Natürlich müssen ebenfalls Faktoren wie die Dachneigung, Verschattungen und die Statik des Dachstuhls berücksichtigt werden. Welche Installationen sich hier genau eignen und vorgenommen werden können, besprechen und planen wir gerne mit Ihnen und unserem PV-Partner in einem ersten Beratungsgespräch. Melden Sie sich unkompliziert und schnell über dieses Formular bei uns
Da im Laufe der Jahre die Einspeisevergütungen für erzeugten Strom Ihrer PV-Anlage sinken, stellt sich häufig die Überlegung nach einer Möglichkeit diese Energie zu speichern, um sie zum Zeitpunkt des Bedarfs in den Eigenbedarf einzuspeisen. Wichtig hierbei zu beachten ist, dass die initialen Kosten eines Stromspeichers und den begleitenden Aufwendungen meist nicht unerheblich sind. Ob Sich diese Investitionen in Ihrem Fall lohnen, hängt maßgeblich mit Ihrem anzunehmenden Verbrauchsmuster ab. Sind sie beispielsweise meist in den Morgen- und Abendstunden Zuhause und planen bspw. die Ladung eines Elektroautos über Nacht, kann sich die Investition in einen Speicher bereits nach wenigen Jahren amortisieren.
Grundsätzlich können Sie mit Ihrer PV-Anlage eine Volleinspeisung in das Netz des Stromnetzbetreibers vornehmen, oder zusätzlich einen Eigenverbrauch anmelden, der Ihnen ermöglicht einen Teil des über die Anlage erzeugten Stroms direkt in Ihr Haushaltsnetz einzuspeisen und so einen Teil des Verbrauchs abzudecken. Da die Strom-Erzeugung über eine PV-Anlage nur bei vorhandener Sonneinstrahlung möglich ist, werden Sie in den dunklen Morgen- und Abendstunden weiterhin Strom Ihres gewählten Stromlieferanten beziehen.
Die grundsätzliche Kennzahl elektrischer Leistung wird als Kilowatt bezeichnet und angegeben. Mit Peak wird die mögliche Spitze der zu erreichenden Leistung definiert. Somit gibt der kWp eine Auskunft darüber, welche Maximalleistung eine PV-Anlage erzeugen kann. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit verschiedener Anlagen und Modulen gewährleistet.
Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den der Betreiber einer Photovoltaikanlage für das Einspeisen seiner als Überschuss erzeugten regenerativen Energie in das Stromnetz erhält. Diese Vergütungen sind im Vorfeld der Installation und dem erstmaligen Betrieb von kleineren privaten Anlagen (bis 30kW Peak) festgelegt, sodass Inhaber*innen von PV-Anlagen einen entsprechenden Planungshorizont erhalten und sich die „Rentabilität“ einer Anlage noch besser errechnen lässt.
Zu beachten ist, dass mit zunehmender Fläche der PV-Anlage die Vergütung pro kWh abgestuft ist.
Grundsätzlich fördert der Luxemburger Staat einen gewissen Anteil der Investionssumme in eine neue Photovoltaikanlage, da jede zusätzliche Anlage als Beitrag für eine nachhaltigere Energieerzeugung gewertet wird. Für den Abruf der maximalen Förderung, sollten Sie bei der Planung und Konzeption Ihres PV-Projektes auf erfahrene Experten wie Electris und Socom setzen, um bestmöglich von den finanziellen Zuschüssen zu profitieren. So verkürzen Sie den Zeitraum der Amortisation Ihrer Anlage und stellen sicher, dass an alle relevanten Schritte im Prozess der Planung und Registierierung Ihrer Anlage gedacht wird.
Durch die Subevention der „PRIMe House Förderung“ schreibt der Staat eine Förderung von 20 Prozent für Anlagen (Dächer, Mauern, etc.) auf Einfamilienhäusern aus. Gefördert werden dabei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW. Der Maximalbetrag liegt bei 500 Euro pro kWp (Kilowatt-Peak).
Zu Beginn der PV-Anlagen Nutzung fallen die jährlichen Kosten kaum ins Gewicht. Nach einigen Jahren der Nutzung in einem Zeitraum von ca. 5-10 Jahren beginnen aber größere Reinigungs- und Wartungsarbeiten anzufallen, die Sie als Betreiber der Anlage frühzeitig auf dem Schirm haben sollten.
Derzeit gelten in Luxemburg Einspeisevergütungen die für eine Dauer von 15 Jahren festgesetzt werden und dem PV-Anlagen Betreiber somit eine langfristige Planbarkeit der Vergütung versichern.
Ist die Einspeisung auch längerfristig lohnenswert?
Zum aktuellen Zeitpunkt ist diese Frage nicht eindeutig zu beantworten, da eine Prognose zukünftiger Vergütungen für die Einspeisung nicht möglich ist. Da die Höhe der Vergütungen in Luxemburg aber bereits für 15 Jahre gesichert sind, ist ein langfristiger Zeitraum als Planungssicherheit gegeben.
In der Regel beträgt die Lebensdauer einer mordernen PV-Anlage bis zu 25 Jahre. Natürlich spielen hier die Instandhaltung und ordnungsgemäße Pflege der Anlage eine wichtige Rolle. Faktoren wie Verschmutzung, Witterungseinflüsse und äußere Einwirkungen von Nagetieren können die Lebensdauer Ihrer Anlage reduzieren.
Ja, alle Smart Meter können von Luxmeterings zentralem System fernausgelesen werden. Es besteht daher kein Bedarf mehr die jährliche Zählerablesung bei Ihnen zu Hause vor Ort vorzunehmen.
Nein, eine Kündigung ist nicht notwendig, da diese automatisch nach der Vertragsunterzeichnung von Electris für Sie durchgeführt wird und auch der jeweilige Netzbetreiber darüber informiert wird, dass Electris der neue Lieferant ist bzw. wird.
Ein Smart Meter ist ein „intelligenter Zähler“, der in der Lage ist ihren Verbrauch genau aufzuzeichnen und die gespeicherten Daten an das zentrale luxemburgische System zu übermitteln.
Sie erhalten durch ihren Smart Meter detaillierte Informationen über Ihren Verbrauch, die Ihnen ermöglichen Energieeinsparungen zu erzielen.
Jegliche Kommunikation mit den intelligenten Zählern ist vollständig verschlüsselt. Ihre Verbrauchsdaten werden nur an den Netzbetreiber weitergegeben, der diese gegebenenfalls an Ihren Lieferanten weiterreicht, damit alle Parteien über die notwendigen Daten verfügen, um Ihre verbrauchsgenaue Rechnung zu erstellen.
Eine Unterbrechung Ihrer Versorgung mit Strom- oder Erdgas während der Wechselphase ist ausgeschlossen. Bis dass der Wechsel tatsächlich stattgefunden hat, wird die Energie, die Sie verbrauchen, immer noch von Ihrem derzeitigen Anbieter geliefert und verrechnet. Außerdem sichert die Grundversorgungspflicht zu jeder Zeit die allgemeine Versorgung der Haushalte ab.
Nein, der Wechsel funktioniert vollautomatisch und es fallen keinerlei zusätzliche Kosten für Sie als Kunde an.
Nein, Sie haben die freie Wahl Ihren Energielieferanten selbst zu bestimmen. Es besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung den Lieferanten des Vormieters oder des Vermieters für die eigene Belieferung mit Energie zu beauftragen.
Ja, Sie können Electris als Lieferanten in ganz Luxembourg für die Belieferung mit Strom und Erdgas auswählen
Nein, eine Kündigung ist nicht notwendig, da diese automatisch nach der Vertragsunterzeichnung von Electris für Sie durchgeführt wird und auch der jeweilige Netzbetreiber darüber informiert wird, dass Electris der neue Lieferant ist bzw. wird.
Die monatlichen Abrechnungen werden als Abschlag bezeichnet. Sie zahlen Ihre Stromkosten somit nicht als Gesamtbetrag am Ende des Kalenderjahres, sondern erhalten nur eine Abschlussrechnung, in welcher eventuelle Differenzen ausgeglichen werden müssen.
Diese werden Ihnen auf Anfrage per E-Mail zugestellt, sofern sie den Stromliefervertrag mit der Option BLUE unterschrieben haben.
Die Dezemberrechnung dient lediglich der Abrechnung der Steuern (catégorie A oder B), diese Gebühren werden erst im Dezember abgerechnet.