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Netzanschluss

Der Netzanschluss ist die Verbindung zwischen dem Verteilernetz und der Kundenanlage. Er beginnt im Verteilerkasten und endet an der Hausanschlusssicherung im Anschlusskasten.

Wir wissen, dass Sie als Bauherr täglich gefordert sind. Sobald die Genehmigung für das von Ihnen geplante Bauvorhaben vorliegt, gilt es zu planen, zu organisieren und Entscheidungen zu treffen. Natürlich auch im Hinblick auf Ihren Netzanschluss.

Wir möchten Sie dabei bestmöglich unterstützen. Bei Bauvorhaben sparen Sie durch rechtzeitige und sorgfältige Planung Zeit und Geld.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, dann besprechen wir Ihr Anliegen gerne mit Ihnen. Über die von uns zur Verfügung gestellten Formulare können Sie Ihr Projekt ganz einfach online bei uns anmelden.

Sie bauen in unserem Netz?

Um im Vorfeld des Bauvorhabens möglichst stressfrei alle Absprachen zum Thema Stromversorgung während der Bauphase (Baustrom), als auch die Installation eines Stomzählers für die Erfassung des Verbrauchs nach Fertigstellung aller Elektroinstallationen zu erledigen, sollten Sie frühzeitig den Kontakt zum zuständigen Netzbetreiber für den Ort Ihres Bauvorhabens aufnehmen.

Sollte sich das Grundstück Ihres Bauvorhabens im Bereich des Electris-Netzes befinden, so können Sie über folgendes Formular die entsprechende Anmeldung durchführen:

Hier finden Sie den Netzbereich, welcher von Electris abgedeckt wird

Änderung Ihres Netzanschlusses

Sie benötigen eine Netz-Anschlussverstärkung, eine Anpassung Ihrer bestehenden Installation oder möchten eine bestehende PV-Anlage technisch ändern? Dann schauen Sie sich gerne unsere Produktauswahl hierzu an:

Anmeldung elektrischer Verbrauchsgeräte

Alle elektrischen Verbrauchsgeräte mit mehr Leistung als 4,6 kVA (1-phasig) und 12 kVA (3-phasig), sind anmeldepflichtig bei Ihrem Netzbetreiber. Eine Ausnahme bildet die Ladeinfrastruktur. Diese muss bereits ab 7 kW angemeldet werden. Unter die Meldepflicht fallen unter anderem:

  • Ladeinfrastruktur > 7 kW (Wallboxen, Ladesäulen)
  • Wärmepumpen
  • Klimageräte
  • Elektroheizungen
  • Aufzug
  • Einzelgeräte mit Nennleistung von > 4,6 kVA (1-phasig) oder 12 kVA (3-phasig)

Wir empfehlen, dass Sie sich vor der Anmeldung Ihrer Geräte mit Ihrem Elektroinstallateur in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 9 der Niederspannungs-TABs. Diese finden Sie auf unserer Dokumente / Formulare-Seite.

Zähler-Abklemmung

Auf Wunsch kann der Netzbetreiber die Energieversorgung zeitbegrenzt einstellen (Abklemmen). Durch das Einstellen der Netznutzung entfallen die monatlichen Fixkosten. Dies kann z.B. in Fällen von Wohnungsleerstand sinnvoll sein.

In der Regel erfolgt die Abschaltung aus der Ferne über den sogenannten „Smart Meter“. Sollte für Ihren Anschluss noch kein Smart Meter installiert sein, so muss die Abschaltung lokal erfolgen und kann situationsbedingt mit höheren Kosten als die „Fernabschaltung“ verbunden sein.  

Bitte berücksichtigen Sie, dass von einer Stromsperre (Abklemmung) auch die Heizungsanlage betroffen sein kann. Dies könnte negative Folgen (Feuchtigkeit, Schimmel, Frostschäden oder Rohrbruch) nach sich ziehen und entsprechende Auswirkungen auf die Bausubstanz mit sich bringen.

Eine Stromsperre ist nicht mit dem dauerhaften Anschlussabbau zu verwechseln, bei welchem der Zähler inklusive Netzanschluss endgültig zurückgebaut wird. Wenn sie den Anschluss abbauen wollen, benutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Formular weiter unten.

zaehlerabklemmung

Anschlussabbau

Sie haben ein Objekt welches abgerissen, bzw. zurückgebaut wird und es wird ein Rückbau des Stromanschlusses notwendig? In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte über folgendes Formular und teilen uns die notwendigen Details hierzu mit: